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Eingangsverfahren

Wer erstmalig in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung aufgenommen wird, erhält in der Regel ein dreimonatiges Eingangsverfahren. Hier steht die Frage im Vordergrund, ob die Werkstatt die geeignete Maßnahme ist. Oft geht es zunächst darum, wieder in einen geregelten Tagesablauf zu finden und mit der neuen Belastung zurechtzukommen. In unserer Aufnahmegruppe suchen wir nach einem geeigneten Arbeitsbereich innerhalb der Werkstatt. Dafür nutzen wir zum Beispiel ergotherapeutische Diagnostik, einfache Tätigkeiten und Aufgaben, die allein oder in einer Gruppe zu bewältigen sind, sowie Hospitationen und Praktika in unseren verschiedenen Arbeitsbereichen. Nach dem Eingangsverfahren erfolgt in der Regel ein Wechsel in den Berufsbildungsbereich für maximal 24 Monate. Der im Eingangsverfahren entwickelte Eingliederungsplan dient dann als „Fahrplan“ für den Berufsbildungsbereich.

Eingangsverfahren
Christiane Schramm
Ergotherapeutin B.Sc.OT

Telefon (05121) 20686 - 17
Mobil 0160 / 90 68 11 85
Telefax (05121) 20686 - 77
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Stefan Didszun-Blötz
Exam. Ergotherapeut

Telefon (05121) 20686 - 36
Mobil 01 51 / 46 12 19 45
Telefax (05121) 20686 - 77
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