Hinweisgebersystem – Einreichung von Hinweisen
Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
Das korrekte und regelkonforme Verhalten trägt bei uns, dem Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Hannover e.V. und unseren Tochter- und Enkelgesellschaften (AWO Unternehmensverbund), höchste Priorität und bildet das Fundament unseres Erfolges.
Was bedeutet das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist bislang noch nicht in Kraft getreten. Dennoch haben wir bereits eine interne Meldestelle eingerichtet, an die Sie sich wenden können, um Verstöße zu melden. Melden können Sie:
- strafbewehrte Verstöße (z.B. Diebstahl, Betrug, Körperverletzung);
- bußbewehrte Verstöße, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient;
- sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder, z.B. zur Bekämpfung von Geldwäsche, Vorgaben zum Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Patientenversorgung, zum Schutz personenbezogener Daten.
Seriöse Hinweise über Complianceverstöße (Gesetzes- und Ethikverstöße) helfen uns diesen frühzeitig entgegenzuwirken und somit Schäden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner*innen zu reduzieren.
Wer kann Verstöße melden?
Mitarbeiter*innen, Praktikanten*innen, Bewerber*innen, ehemalige Mitarbeiter*innen, Dienstleister und Lieferanten sowie deren Mitarbeiter*innen und Freelancer, Anteilseigner und Mitglieder des Aufsichts-, Leitungs- und Verwaltungsorgans haben daher jederzeit die Möglichkeit, regelwidriges Verhalten zu melden. Hierfür stellen wir über mehrere Kanäle die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme zur Verfügung.
Jede Meldung wird geprüft und konsequent nachgegangen. Hierbei werden die Interessen der hinweisgebenden Personen sowie deren Vertraulichkeit geschützt. Druck auf hinweisgebende Personen oder daraus resultierende Nachteile werden nicht toleriert, sodass diese keine Sanktion für die Abgabe ihres Hinweises zu befürchten haben.
Wir halten Sie dazu an, das Hinweisgebersystem verantwortungsvoll zu nutzen. Dieses ermöglicht Ihnen eine anonyme Abgabe Ihres Hinweises und gewährleistet zudem eine vertrauensvolle Kommunikation.
So können Sie uns kontaktieren:
Ungeachtet für welchen Weg Sie sich entscheiden, Sie erhalten eine Eingangsbestätigung über Ihren Hinweis und auch eine finale Rückmeldung unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von drei Monaten. Alle Hinweise werden zunächst von unserem Dienstleister, der
S-CON GmbH & Co. KG
aufgenommen und dann anonym an uns weitergeleitet. Wenn Sie S-CON gegenüber ebenfalls anonym bleiben wollen, kann dies nur vollständig über die Nutzung des digitalen Hinweisgebersystems im Folgenden gewährleistet werden.
Unser digitales Hinweisgebersystem
Über das digitale Hinweisgebersystem können mögliche Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien anonym gemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass für jede Gesellschaft im Unternehmensverbund ein eigener Link zu verwenden ist.
Das internetbasierte Hinweisgebersystem steht Ihnen wie folgt zur Verfügung:
Gesellschaft |
Link |
AWO Bezirksverband Hannover e.V. |
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AWO Soziale Dienste Bezirk Hannover gGmbH |
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AWO Gesundheitsdienste Betreuung gGmbH |
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AWO Seniorenwohnanlage gGmbH |
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Wohnen und Pflege Culinaria GmbH |
Telefonische Hinweise
Hinweise können außerdem über die Nutzung einer telefonischen Hotline abgegeben werden.
Die Hotline ist von Montag bis Freitag (Feiertage und Wochenenden ausgenommen) von 09:00 Uhr – 16:00 Uhr unter der Rufnummer
0 800 88 44 66 84 erreichbar.
Postalische Hinweise
Alternativ können Hinweise auch per Post eingereicht werden. Hierfür steht ein separates Postfach zur Verfügung, um die Vertraulichkeit der hinweisgebenden Personen zu schützen.
S-CON GmbH & Co. KG
Postfach 51 05 28
30635 Hannover
Persönliche Hinweise
Sie können auch im persönlichen Gespräch einen Hinweis einreichen. Dazu können Sie über einen der vorgenannten Meldekanäle einen persönlichen Termin abstimmen.